Organisation
Bürozeiten
Montag zwischen 09:00 – 11:00, sowie Montag nachmittags zwischen 15:00 – 17:00.
Dienstag und Donnerstag zwischen 09:00 – 11:00.
Sie können ebenso die Buchungsfunktion auf unserer Homepage nutzen.
Parkplätze
Es stehen Parkplätze zur Verfügung. Diese sind als solche gekennzeichnet.
Erstvorstellung
Wir bitten Sie höflichst, etwa 10 -15 Minuten vor dem ersten Termin in der Ordination vorstellig zu werden. So bleibt genügend Zeit, sämtliche Formalitäten im Vorfeld auszufüllen und den Aufklärungsbogen in Ruhe durchzulesen. So können wir uns von Beginn an auf das Wesentliche konzentrieren.
Folgende Unterlagen füllen Sie bitte aus: Datenschutzblatt, Erstvorstellungsdaten und Aufklärungsbogen, sofern eine FDM Behandlung angestrebt wird.
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass wir pünktlich beginnen, wir haben nur selten Wartezeiten.
Honorar
Es ist mir wichtig, ausreichend Zeit für Sie zu haben, daher führe ich meine Praxis als Wahlarztordination.
Wenn ich rein nach dem FDM arbeite: Die durchschnittliche Anzahl für Behandlungen liegt bei 3 Therapien, selten sind es 5 Behandlungen, wobei sich bis dahin oft der Arbeitsauftrag verändert hat und wir schon andere Regionen behandeln als beim Erstbesuch. Weiters wissen wir auch innerhalb der ersten 3 Behandlungen, ob diese Art der Therapie für Sie gewinnbringend ist.
Sollte der Kernauftrag einen anderen Schwerpunkt haben, kann die Betreuung natürlich varieren.
Das Honorar wird wie folgt verrechnet: pro Behandlung: 100 Euro / Erstordination 120 Euro Ordinationskonto: AT 7512 0001 0002 8908 29 Bankleitzahl: 12 000
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen. Dies bedeutet keinerlei Einschränkungen durch die Krankenkassen und eine besonders individuelle und sorgfältige Betreuung. Es wird ein Honorar gezahlt, welches der Wahlarzt selbstständig beziffert.
Kostenrückerstattung
Sie können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. So bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Im Regelfall erhalten Sie in etwa 80 Prozent der Kosten zurück, bemessen an den gleichwertigen Behandlungskosten bei einem Kassenarzt. Das heißt aber nicht, dass Sie von dem gezahlten Honorar in etwa 80 Prozent zurückerstatten bekommen. Ein Vertragsarzt erhält für diverse Leistungen von der Krankasse den entsprechenden Lohn. Zum Beispiel wird die ärztliche Visite beziffert, aber auch eine Infusionstherapie.
Man darf mit maximal 80 Prozent der einzelnen Rückvergütungen rechnen.
Anzumerken ist: Als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin steht Ihnen ein höherer Betrag zu, sofern eine psychiatrische Diagnose im Honorar vermerkt ist, sofern diese besteht.
Privatarzt/Wahlarzt - Versicherung
Es besteht die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Versicherungen können sämtliche Restkosten nach Refundierung durch die Sozialversicherung übernehmen. Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Arzneimittelkosten von der Versicherung bezahlt. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.
Befangenheit
Sollten Sie auf mich im Rahmen einer Begutachtung im Auftrag der PVA aufmerksam geworden sein, so verweise ich bitte auf eine Kollegin oder Kollegen. Siehe diesbezüglich www.fdm-europe.com.